Berlin (pressrelations) -
Tiefensee: Barrierefreier Luftverkehr zur Ferienzeit gestärkt
Fluggastrechte Menschen mit Behinderung
'Menschen mit Behinderung sollen in den Urlaub oder zum
Geschäftstermin fliegen können wie alle anderen auch. Sie
haben die gleichen Rechte auf uneingeschränkte Flugreisen wie
alle anderen Bürger. Mit der neuen Verordnung setzten wir das
durch. Unter anderem müssen Rollstühle und Begleithunde von
betroffenen Passagieren in Zukunft von den Fluggesellschaften
kostenlos befördert werden', so Bundesver-kehrsminister
Wolfgang Tiefensee heute in Berlin.
Am 26. Juli tritt eine neue EU-Verordnung für barrierefreien Luftverkehr europaweit in Kraft. Deutschland hatte sich für diesen Regelungsvorschlag in den EU-Gremien eingesetzt.
Tiefensee: 'Mit der neuen Verordnung helfen wir behinderten
oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Flugreisenden sowohl
in der Luft als auch am Boden. Pünktlich zum Ferienbeginn
haben wir Klarheit geschaffen und die Betreuungsansprüche für
Flugreisende mit Behinderung geregelt. Heute sind wir dem
barrierefreier Luftverkehr ein großes Stück näher gekommen.'
Ziel der Verordnung ist es, für die betroffenen Passagiere eine qualitativ hochwertige Servicekette von der Buchung des Fluges über die individuelle Betreuung am Flughafen bis hin zur Ankunft am Zielflughafen zu gewährleisten. Flughäfen sind verpflichtet, in ihrer Mobilität eingeschränkten Passagieren durch besondere Einrichtungen wie Informationsschalter und Hinweistafeln und durch Hilfeleistungen u. a. bei Abfertigung und Transport zum Flugzeug so zu unterstützen, dass der gebuchte Flug angetreten werden kann. Dies gilt auch für die Betreuung von Transitpassagieren.
Auch die Fluggesellschaften werden in die Pflicht genommen.
Flugbuchungen dürfen nicht aufgrund der Behinderung oder eingeschränkten Mobilität eines Reisenden verweigert werden. Außerdem sind sie grundsätzlich verpflichtet, kostenlos Mobilitätshilfen wie Rollstühle ebenso wie Begleithunde zu befördern.
Betroffene Passagiere sollten die benötigten Dienstleistungen möglichst 48 Stunden vor Abreise bei dem Luftfahrtunternehmen und dem Flughafen anmelden.
Luftfahrtunternehmen und Flughäfen haben sich intensiv auf das Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung vorbereitet. Zentrale Beschwerdestelle für Verstöße gegen die neue Regelung ist in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt.
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