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Angekündigtes Hessisches Strafvollzugsgesetz: Bedrohung für die Resozialisierung

'Die gestrige Ankündigung von Justizminister Jürgen Banzer (CDU), ein hessisches Strafvollzugsgesetz vorzulegen, kann nur als Drohung verstanden werden', meint der rechtspolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens.

'Der hessische Strafvollzug hat unter CDU-Justizministern immer mehr den Anspruch der Resozialisierung aufgegeben. Entlassungsvorbereitungen in Form von Ausgängen und Hafturlauben finden kaum noch statt, die Plätze im offenen Vollzug wurden stark reduziert, reiner Verwahrvollzug löst die Resozialisierung mehr und mehr ab. Nach den Plänen zur Föderalismusreform sollen jetzt die Länder für die gesetzlichen Grundlagen des Strafvollzugs zuständig sein. Das lässt für Hessen nichts Gutes ahnen', kritisiert der Abgeordnete.

Die Landesregierung habe bereits mehrfach versucht, über den Bundesrat das bundeseinheitlich gültige Strafvollzugsgesetz zu ändern. 'Dabei soll unter dem Vorwand größerer 'Sicherheit' die Resozialisierung in den Hintergrund gedrängt werden. Aber die Gefangenen zu befähigen, künftig ein straffreies Leben zu führen, muss das wichtigste Ziel jeden Strafvollzugs bleiben, wenn er nicht zur reinen Vergeltung und zur Verwahrung verkommen soll. Erfolgreiche Resozialisierung schafft größtmögliche Sicherheit für die Bevölkerung', so Andreas Jürgens. Banzer habe sich zwar verbal von den markigen Sprüchen seines Vorgängers abgesetzt, in der Sache verfolge er aber dessen Ziele weiter. 'Wenn die Ideologie des 'härtesten Strafvollzugs' künftig Gesetzeskraft erlangen soll, wäre dies ein Rückschritt in die 50er Jahre des letzten Jahrhunderts', meint Andreas Jürgens.

Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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